Deutsche Cannabis AG - Kapitalerhöhung - erst Nein, dann JA ....was jetzt...?

 

Wenige Tage zuvor  berichtete ich über die gescheitere Kapitalerhöhung der Deutsche Cannabis AG.  In der adhoc vom 24.02.2015 konnte man lesen:

 

Deutsche Cannabis AG: Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Privatplatzierung bis zum 28.02.2015 24.02.2015 14:37 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Berlin, den 24. Februar 2015 - Die Bezugsfrist für die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht von derzeit EUR 2.255.000,00 um bis zu EUR 4.510.000,00 auf bis zu EUR 6.765.000,00 endete gestern. Demnach wurde vom 9. bis 23. Februar von den Altaktionären der Deutschen Cannabis AG nicht die erforderliche Mindestsumme von EUR 250.000,00 gezeichnet, die zur Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses notwendig ist.  Die Gesellschaft befindet sich nun weiterhin in intensiven Gesprächen mit institutionellen Investoren, um über eine Privatplatzierung die Kapitalerhöhung erfolgreich abschließen zu können. Die Frist für die Kapitalerhöhung und damit die Wirksamkeit der Maßnahme endet mit Ablauf des 28. Februar 2015. 

 

Am 27.02. folgte eine weitere adhoc über ein mitteilungspflichtiges Geschäft von Führungspersonen nach § 15 WpHG: Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Siegemund Vorname: Carsten, Funktion: Geschäftsführendes Organ

Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft: Bezeichnung des Finanzinstruments: Deutsche Cannabis AG ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0BVVK7 Geschäftsart: Kauf Datum: 24.02.2015 Kurs/Preis: 0,594 Währung: EUR Stückzahl: 1000 Gesamtvolumen: 594,00 Ort: Berlin

 

Und heute am 02.03.2015 diese adhoc: 

Deutsche Cannabis AG: Kapitalerhöhungsbeschluss wirksam, erforderliche Mindestsumme wurde überschritten

02.03.2015 08:59 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Berlin, den 02. März 2015 - In den vergangenen Tagen verliefen die Gespräche des Vorstands mit Investoren im Rahmen der Privatplatzierung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen positiv. Nachdem die Zeichnung der Altaktionäre nicht zur Erlangung der laut Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung notwendigen Mindestsumme von EUR 250.000,00 geführt hatte, konnte dieser Betrag nun eingeworben werden. Insgesamt belief sich die Zeichnungssumme auf EUR 252.820,00. Damit erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.255.000,00 um EUR 252.820,00 auf EUR 2.507.820,00.

Der Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 252.820,00 wird, wie bereits veröffentlicht, der Finanzierung des Unternehmenswachstums und dem Eingehen erster Beteiligungen an US-amerikanischen Unternehmen aus der Cannabis-Industrie dienen. Mit diesen ersten Schritten können nun die Voraussetzungen geschaffen werden, die Gesellschaft so aufzustellen, dass eine nächste Kapitalmaßnahme (ggf. unter Zuhilfenahme des "genehmigten Kapitals 2014") unter besseren Vorzeichen stattfinden kann.

 

Ganz schön turbulent....ebenso der Verlauf der Aktie:

Update 03.02.2015:

Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Angaben zum Mitteilungspflichtigen

  • Name: Voigt
  • Vorname: Ingo
  • Firma: Deutsche Cannabis AG
  • Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

  • Bezeichnung des Finanzinstruments: Deutsche Cannabis AG
  • ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0BVVK7
  • Geschäftsart: Kauf
  • Datum: 28.02.2015
  • Kurs/Preis: 1,00
  • Stückzahl: 210000
  • Gesamtvolumen: 210000,00
  • Ort: Außerbörslich
  • Zu veröffentlichende Erläuterung:Zeichnung innerhalb der Kapitalerhöhungsfrist