DeutscheCANNABISAG

WKN: A0BVVK ISIN: DE000A0BVVK7  in  handelbar: JA

Gründungsjahr: 2015  Haupthandelsplatz: Frankfurt  Vollzogene Namenswechsel: F.A.M.E Land Angestellte: k.A.

Die im Jahr 2000 gegründete Münchner Firma feierte unter ihrem ursprünglichen Namen F.A.M.E Film & Musik Entertainment AG ihr Börsendebut in Zeiten der New Economy. Wie nahezu alle Neue-Markt-Titel überlebte die Firma die Jahre nach dem Crash jedoch nicht - man versuchte es mit einer Neuausrichtung und widmete sich eine Zeit lang dem Thema Solarenergie. Auch dieses Unterfangen endete nach nicht allzu langer Zeit in einem Insolvenzantrag, der jedoch im letzten Moment wieder zurückgezogen werden konnte. Seit Anfang 2015 hat  man nun ein komplett anderes Geschäftsmodell aufgetan: Cannabis.

Die Firma hat sich zum Ziel gesetzt, als erste europäische Private Equity Gesellschaft in Start-ups in den USA investieren. Trotz dieses ambitionierten Konzepts und dem vielversprechenden Namen war die Kriegskasse nach der Neuausrichtung leer und somit eine Kapitalerhöhung zwingend erforderlich. Diese sollte im Februar 2015 stattfinden, scheiterte im ersten Schritt jedoch daran, dass die für die Kapitalerhöhung erforderliche Mindestsumme nicht rechtzeitig eingesammelt werden konnte  - es mangelte offensichtlich an zahlungskräftigen Investoren.  Letztendlich musste ein seinerzeit amtierendes Aufsichtsratmitglied selbst als "Investor" einspringen und die Aktien zeichnen. Kurz darauf verkündete die Firma im Mai 2015 ihre erste Beteiligung an dem in Florida ansässigen Manhattan Fund LLC ohne jedoch die konkrete Beteiligungshöhe offenzulegen. Dieser positiven Nachricht folgte kurz darauf die überraschende Offenbarung, dass plötzlich offene Forderungen aufgetaucht seien, die ihrer Höhe nach geeignet sein könnten, bestandsgefährdende Auswirkungen zu haben. Das Unternehmen schweigt sich bis heute über die Höhe dieser Forderung aus.

Wenig später las man in den Medien, dass eine Tochtergesellschaft, die F.A.M.E. Investitions-und Beteiligungs-GmbHInsolvenzbeantragen muss. Ob diese im Zusammenhang mit der oben genannten Forderung steht - darüber kann man nur spekulieren. Jedenfalls sind solch geartete Meldungen, gepaart mit der intransparenten Informationspolitik der Firma Gift für deren Aktienkurs und das Vertrauen potenzieller Anleger. Dies spiegelt die Entwicklung des Aktienkurses wider - die Aktie wird heute lediglich als Pennystock ohne nennenswerte Volumina an deutschen Börsenplätzen gehandelt, von ihrem Hoch ist man mittlerweile wieder weit entfernt und handelt in der Nähe der Kurse vor der Neuausrichtung.

Die Deutsche Cannabis AG (ehemals F.A.M.E. AG) agiert als Beteiligungsgesellschaft. Sie konzentriert sich dabei vornehmlich auf US-amerikanische Unternehmen in der Cannabis-Industrie.

Blog

Dt. Cannabis AG am charttechnischen Scheideweg

Die Deutsche Cannabis AG konsolidiert nach dem massiven und schnellen Aufschwung Anfang des Jahres (von 0,22€ auf 1,063€) auf hohem Niveau. Bisher stoppte die Konsolidierung bereits 3 Mal bei dem Niveau von 0,60€. Dort warteteten bisher die Käufer und sorgten dafür dass sich der Kurs jeweils wieder deutlich von dieser Marke absetzen konnte. Es ist jedoch auffällig, dass die jeweils ausgebildeten Hochs fallend sind, was bärisch einzustufen ist. Es bildet sich eine Art fallendes Dreieck. Ein Unterschreiten der 0,5-0,6€-Marke wäre nach dieser Betrachtungsweise ein klares Verkaufssignal mit Kursziel bei ca. 0,25€. (Worst Case) Erst Kurse > der alten Hochs hellen das Chartbild auf. Auf die lange Frist bewegt sich die Dt. Cannabis AG im großen Korridor zwischen 0,2-1,05€.

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Deutsche Cannabis AG - Kapitalerhöhung - erst Nein, dann JA ....was jetzt...?

 

Wenige Tage zuvor  berichtete ich über die gescheitere Kapitalerhöhung der Deutsche Cannabis AG.  In der adhoc vom 24.02.2015 konnte man lesen:

 

Deutsche Cannabis AG: Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Privatplatzierung bis zum 28.02.2015 24.02.2015 14:37 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Berlin, den 24. Februar 2015 - Die Bezugsfrist für die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht von derzeit EUR 2.255.000,00 um bis zu EUR 4.510.000,00 auf bis zu EUR 6.765.000,00 endete gestern. Demnach wurde vom 9. bis 23. Februar von den Altaktionären der Deutschen Cannabis AG nicht die erforderliche Mindestsumme von EUR 250.000,00 gezeichnet, die zur Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses notwendig ist.  Die Gesellschaft befindet sich nun weiterhin in intensiven Gesprächen mit institutionellen Investoren, um über eine Privatplatzierung die Kapitalerhöhung erfolgreich abschließen zu können. Die Frist für die Kapitalerhöhung und damit die Wirksamkeit der Maßnahme endet mit Ablauf des 28. Februar 2015. 

 

Am 27.02. folgte eine weitere adhoc über ein mitteilungspflichtiges Geschäft von Führungspersonen nach § 15 WpHG: Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Siegemund Vorname: Carsten, Funktion: Geschäftsführendes Organ

Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft: Bezeichnung des Finanzinstruments: Deutsche Cannabis AG ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0BVVK7 Geschäftsart: Kauf Datum: 24.02.2015 Kurs/Preis: 0,594 Währung: EUR Stückzahl: 1000 Gesamtvolumen: 594,00 Ort: Berlin

 

Und heute am 02.03.2015 diese adhoc: 

Deutsche Cannabis AG: Kapitalerhöhungsbeschluss wirksam, erforderliche Mindestsumme wurde überschritten

02.03.2015 08:59 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Berlin, den 02. März 2015 - In den vergangenen Tagen verliefen die Gespräche des Vorstands mit Investoren im Rahmen der Privatplatzierung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen positiv. Nachdem die Zeichnung der Altaktionäre nicht zur Erlangung der laut Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung notwendigen Mindestsumme von EUR 250.000,00 geführt hatte, konnte dieser Betrag nun eingeworben werden. Insgesamt belief sich die Zeichnungssumme auf EUR 252.820,00. Damit erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.255.000,00 um EUR 252.820,00 auf EUR 2.507.820,00.

Der Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 252.820,00 wird, wie bereits veröffentlicht, der Finanzierung des Unternehmenswachstums und dem Eingehen erster Beteiligungen an US-amerikanischen Unternehmen aus der Cannabis-Industrie dienen. Mit diesen ersten Schritten können nun die Voraussetzungen geschaffen werden, die Gesellschaft so aufzustellen, dass eine nächste Kapitalmaßnahme (ggf. unter Zuhilfenahme des "genehmigten Kapitals 2014") unter besseren Vorzeichen stattfinden kann.

 

Ganz schön turbulent....ebenso der Verlauf der Aktie:

Update 03.02.2015:

Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Angaben zum Mitteilungspflichtigen

  • Name: Voigt
  • Vorname: Ingo
  • Firma: Deutsche Cannabis AG
  • Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

  • Bezeichnung des Finanzinstruments: Deutsche Cannabis AG
  • ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0BVVK7
  • Geschäftsart: Kauf
  • Datum: 28.02.2015
  • Kurs/Preis: 1,00
  • Stückzahl: 210000
  • Gesamtvolumen: 210000,00
  • Ort: Außerbörslich
  • Zu veröffentlichende Erläuterung:Zeichnung innerhalb der Kapitalerhöhungsfrist

 

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